Garantiebestimmungen für E-Crossbikes von SURRON
Garantiebestimmungen für Trittbrett Produkte unterhalb von Punkt 13.
1. Herstellergarantie
- Das Fahrzeug unterliegt einer freiwilligen Herstellergarantie von 12 Monaten oder 10.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt.
- Für den Akku gilt ebenfalls eine Garantie von 12 Monaten, jedoch nur bei einer Kapazitätsverlust von mehr als 20% der Nennkapazität unter normalen Nutzungsbedingungen.
2. Leistungssteigernde Maßnahmen
Die Garantie erlischt, wenn Änderungen oder Manipulationen am Fahrzeug vorgenommen werden, die dessen Leistung steigern. Dies betriefft insbesondere Eingriffe an:
- Motor
- Akku
- Controller
- Elektrische Leitungen
Insbesondere sind Modifikationen durch nicht autorisierte Personen sowie die Nutzung nicht-originaler SURRON-Teile nicht erlaubt und führen zum sofortigen Verlust der Garantie.
3. Ausschluss von Unfallschäden
Die Garantie deckt keine Schäden durch Sturz, Unfall oder unsachgemäße Nutzung ab. Auch äußere Einwirkungen (z. B. Salz, Steine), korrosionsbedingte Lackschäden sowie kosmetische Schäden und Wettbewerbseinsatz sind ausgeschlossen.
4. Arbeitskosten & Verschleißteile
Die Garantie gilt nur für Material- und Verarbeitungsfehler.
Garantieleistungen müssen vom SURRON-Service autorisiert werden.
Nicht abgedeckt sind:
- Wartungskosten
- Routinearbeiten
- Austausch Verschleißteile wie: Reifen, Bremsen, Lager, Dichtungen, Kette, Sitz usw.
5. Wartung & Eigenverantwortung
Die Garantie gilt nur, wenn:
- · Die regelmäßige Wartung gemäß Handbuch durchgeführt wurde,
- · Wartungsprotokolle auf Anfrage vorgelegt werden können,
- · und das Fahrzeug ordnungsgemäß betrieben wurde.
Wartungen und Reparaturen müssen durch autorisierte Fachwerkstätten oder Surron-Partner erfolgen. Bei Eigenreparaturen kann ein Garantieanspruch entfallen, wenn diese nicht dokumentiert, sachgerecht oder zugelassen durchgeführt wurden.
6. Garantieleistung & Abwicklung
Garantieanfragen richten Sie an unser Garantieportal unter www.e-motionbike.de oder www.elmox.de
Benötigte Nachweise:
- Kaufbeleg
- Seriennummer / VIN
- Fehlerbeschreibung
Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von SURRON über.
7. Übertragbarkeit der Garantie
- Die Herstellergarantie ist nicht übertragbar und gilt ausschließlich für den Erstkäufer.
- Bei Weiterverkauf erlischt der Garantieanspruch.
- Die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon unberührt.
8. Gesetzliche Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte gemäß §§ 437 ff. BGB.
- Die gesetzliche Gewährleistung gilt nur für Verbraucher und umfasst 24 Monate ab Übergabe der Ware.
- Für Unternehmer (§ 14 BGB) wird die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate ab Übergabe beschränkt.
- Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung auf 12 Monate beschränkt, sofern der Käufer Verbraucher ist.
- Der Käufer hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Übergabe, schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er dies, ist eine Geltendmachung des Anspruchs ausgeschlossen.
- Die Gewährleistung erlischt bei:
9. B2B-Bedingungen / Wiederverkäufer / Handelsgeschäft
Handelt es sich bei unserem Kunden um einen gewerblichen Widerverkäufer / Händer, sind zusätzlich folgende Punkte zu beachten:
- Die freiwillige Herstellergarantie von 12 Monaten gilt auch für gewerbliche Händler (bei direktem Bezug von uns oder dem autorisierten Importeur).
- Deine gesetztliche Gewährtleistung wird im B2B (Handelsgeschäft) ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
- Es gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB.
- Gerichtsstand: Langlingen, sofern der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB ist.
10. Umwelt- & Lagerbedingungen
Die Garantie erlischt:
- Bei Lagerung unter 0°C (Akku)
- Bei Tiefenentladung oder Nässeeinwirkung
- Bei Nutzung von Hochdruckreinigern / Tauchbädern
11. Kosten bei Nicht-Garantie-Fällen
Bei nachfolgenden Fällen werden keine Kosten übernommen:
- Wenn kein Garantiefall vorliegt
- Unsachgemäßer Gebrauch
- Unautorisierte Eingriffe
- Fehldiagnosen
In solchen Fallen gehen uch Transport- & Versandkosten zu Lasten den Kunden.
12. Gewerbliche Vermietung / Sharing
Die Garantie erlischt bei gewerblicher Vermietung oder Sharing-Einsätzen, unabhängig vomursächlichen Zusammenhang zum Mangel.
13. Antragsstellung
Ansprüche aus Garantie & Gewährleistung reichen Sie bitte unter folgendem Onlineformular ein:
https://elmox.de/pages/garantie-defekte
Gewährleistungsbedingungen für E-Scooter der Marke Trittbrett
Für die Modelle HILDE, FRITZ, SULTAN, EMMA und KALLE gelten folgende einheitliche Bedingungen:
- 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung auf das Gerät ab Kaufdatum
- Keine Garantie auf Verschleißteile (z. B. Reifen, Akku, Bremsen)
Der Anspruch erlischt bei:
- Öffnung oder Manipulation durch nicht-lizensiertes Personal
- Keine Übereinstimmung zwischen Gerät und Quittungsangaben
- Unsachgemäßer Behandlung, Lagerung oder Nutzung
- Unfall- oder Wasserschäden, z. B. durch Regen oder nasse Straßen
- Modifikationen oder Reparaturen mit nicht-originalen Bauteilen
- Keine Erstattung bei Lack- oder Oberflächenschäden
· Besonders zu beachten:
- Garantieverlust bei Nutzung bei Regen oder auf nassem Untergrund
- Verwendung nicht-originaler Ersatzteile führt ebenfalls zum Garantieverlust
Die genauen Garantie- & Gewährleisungsbedingungen finden Sie im Handbuch des jeweiligen E-Scooters.