Garantiebestimmungen für E-Crossbikes

Beim Kauf eines SURRON E-Crossbikes über die Onlineshops www.e-motionbike.de oder www.elmox.de erhalten Sie die folgenden Garantiebedingungen, die für alle SURRON E-Crossbikes und deren Komponenten gelten.

1. Herstellergarantie

  • Das Fahrzeug selbst unterliegt einer Herstellergarantie von 2 Jahren ab dem Kaufdatum.
  • Der Akku des Fahrzeugs erhält die gesetzlich vorgeschriebene Garantie von 1 Jahr.

2. Leistungssteigernde Maßnahmen

Die Garantie erlischt, wenn Änderungen oder Manipulationen am Fahrzeug vorgenommen werden, die dessen Leistung steigern. Dies umfasst insbesondere Maßnahmen an den folgenden Komponenten:

  • Antrieb
  • Akku
  • Controller

Jegliche Modifikation oder Tuning, das die Werkseinstellungen überschreitet, führt zum sofortigen Erlöschen der Garantie.

3. Ausschluss von Unfallschäden

Die Garantie deckt keine Schäden, die durch einen Sturz oder Unfall verursacht wurden. Jegliche mechanische oder elektrische Schäden, die auf äußere Einwirkungen zurückzuführen sind, fallen nicht unter die Garantieleistungen.

4. Garantieleistungen und Abwicklung

Im Garantiefall bitten wir Sie, uns über die Onlineshops www.e-motionbike.de oder www.elmox.de zu kontaktieren. Die Abwicklung der Garantie erfolgt nach Vorlage eines gültigen Kaufbelegs. Die Beurteilung, ob ein Garantiefall vorliegt, obliegt dem Hersteller oder einem autorisierten Partner.

5. Gesetzliche Rechte

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben von diesen Garantiebedingungen unberührt.

Bitte bewahren Sie die Garantiebestimmungen und den Kaufbeleg sorgfältig auf, da diese im Garantiefall benötigt werden.

Für weitere Informationen oder Fragen zur Garantie, kontaktieren Sie uns bitte direkt über unsere Websites.