Herstellergarantie- und Gewährleistungsbestimmungen

für alle E-Motos sowie E-Scooter aus unserem Onlineshop.

Stand: März 2026

1. Allgemeine Hinweise

Diese Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen gelten für alle durch die We-Love-E GmbH vertriebenen Fahrzeuge sowie für E-Scooter.

Es wird ausdrücklich zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer freiwilligen Herstellergarantie unterschieden.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben von diesen Garantiebedingungen vollständig unberührt.

Die genauen Garantiebedingungen einzelner Modelle können je nach Hersteller und Fahrzeugmodell abweichen. Maßgeblich sind daher zusätzlich die Angaben im jeweiligen Benutzerhandbuch des Fahrzeugs.

Alle Handbücher sind im Downloadbereich unserer Website einsehbar. Bei fehlenden Handbüchern steht Ihnen unser Kundenservice jederzeit zur Verfügung.

2. Gesetzliche Gewährleistung für Verbraucher

Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 437 ff. BGB.

Die Gewährleistungsfrist beträgt:

24 Monate ab Übergabe der Ware.

Die Gewährleistung umfasst ausschließlich Sachmängel, die bereits bei Übergabe vorlagen.

Von der Gewährleistung nicht umfasst sind Schäden, die nach Übergabe entstehen, insbesondere durch:

  • unsachgemäße Nutzung
  • Unfall oder Sturz
  • äußere Einwirkungen
  • mangelnde Wartung
  • normale Abnutzung

Wird das Fahrzeug leistungssteigernd verändert, kann ein Gewährleistungsanspruch entfallen, sofern der Schaden hierdurch verursacht wurde.

3. Freiwillige Herstellergarantie

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung kann eine freiwillige Garantie des Herstellers oder Importeurs bestehen.

Die Garantiezeit beträgt 24 Monate ab Übergabe des Fahrzeugs.
Hiervon ausgenommen sind der Akku sowie Komponenten des Fahrwerks, für die eine verkürzte Garantiezeit von 12 Monaten ab Übergabe des Fahrzeugs gilt.

Für Akkus gilt die Garantie ausschließlich bei:

  • technischen Defekten
  • oder Kapazitätsverlust von mehr als 20 % unter normalen Nutzungsbedingungen.

Die Garantie gilt ausschließlich für Material- oder Herstellungsfehler.

4. Ausschlüsse von Garantie und Gewährleistung

Nicht abgedeckt sind insbesondere Schäden durch:

  • Unfall oder Sturz
  • unsachgemäße Nutzung
  • Überlastung des Fahrzeugs
  • Renn- oder Wettbewerbseinsatz
  • gewerbliche Vermietung oder Sharing
  • Wasserschäden durch unsachgemäße Handhabung (Hochdruck, Tauchbäder etc.)
  • unsachgemäße Lagerung
  • Tiefenentladung des Akkus

Von der Garantie ausgeschlossen sind zudem Verschleißteile, insbesondere:

  • Reifen
  • Bremsbeläge und Bremsscheiben
  • Ketten
  • Lager
  • Dichtungen

Kosmetische Schäden (z. B. Lackschäden oder Kratzer) sind ebenfalls nicht Bestandteil der Garantie.

5. Leistungssteigernde Modifikationen

Jegliche leistungssteigernde Modifikation führt zum Erlöschen der Garantie.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Tuningcontroller
  • Softwareänderungen
  • Umbauten am Motor
  • Änderungen am Akku
  • Verwendung nicht freigegebener Bauteile

Auch Eingriffe durch nicht autorisierte Werkstätten können zum Verlust der Garantie führen.

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung kann ein Anspruch entfallen, wenn der Schaden nachweislich durch eine solche Modifikation verursacht wurde.

6. Wartung und Pflege

Garantieansprüche setzen voraus, dass:

  • Wartungsintervalle eingehalten wurden
  • Pflegehinweise des Herstellers beachtet wurden
  • Wartungsnachweise auf Anfrage vorgelegt werden können.

7. Abwicklung von Garantie- und Gewährleistungsfällen

Garantie- und Gewährleistungsanfragen müssen über das Serviceportal eingereicht werden:

https://elmox.de/pages/garantie-defekte

Folgende Informationen sind erforderlich:

  • Kaufnachweis
  • Seriennummer / VIN
  • Fehlerbeschreibung
  • Bild- oder Videomaterial
  • ggf. Wartungsnachweise

8. Geschäftskunden (B2B)

Handelt der Käufer als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gelten folgende Bedingungen:

Die Gewährleistungsfrist beträgt:

12 Monate ab Übergabe der Ware.

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gemäß § 377 HGB unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel sofort anzuzeigen.

Unterbleibt die Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.

Vorrang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

Die vorliegenden Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen stellen eine Ergänzung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dar. Maßgeblich sind in jedem Fall unsere AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung. Sollten einzelne Regelungen dieser Bestimmungen von den AGB abweichen oder mit diesen in Widerspruch stehen, gehen die Regelungen der AGB vor.